Dienstag, 20. Februar 2024

Digitaler Stiftungs-Talk

Die Stiftungsrechtsreform ist nun abgeschlossen, doch es stehen bereits neue Herausforderungen vor der Tür. Das Stiftungsregister wird zwar erst 2026 eingeführt, jedoch wurde das Zuwendungsempfängerregister bereits zum 01.01.2024 aktiviert, was weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Spendenbereich von gemeinnützigen Organisationen hat. Das Ziel besteht darin, eine entbürokratisierende Entlastung durch ein digitalisiertes Spendenverfahren zu erreichen. Insbesondere wird grenzüberschreitendes Engagement im Ausland vorübergehend wohl schwieriger werden.

Zusätzlich gibt es weitere Gesetzesvorhaben, darunter die Harmonisierung des EU-Rechts im Transparenzregister und die Verabschiedung des reformierten Lobbyregistergesetzes. Der Sektor bleibt also weiterhin spannend, und es bleibt abzuwarten, ob der Wunsch des Koalitionsvertrags nach Entbürokratisierung erfolgreich umgesetzt werden kann. Als Referenten begrüßen wir die Rechtsanwälte Mattheo Dominik Ens, Rechtsanwalt vom Deutschen Stiftungszentrum, und Benjamin Weber, Rechtsanwalt von der Deutsche Stiftungsanwälte GmbH.

Unten finden Sie die Präsentation zum Download

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